In Nordrhein-Westfalen verbreitet sich seit einiger Zeit über Plattformen wie TikTok und Instagram das Soldatenlied „Erika“ aus dem Jahr 1938. Viele Schüler spielen das Lied auf dem Schulhof über ihre Smartphones ab oder teilen es untereinander. Das Gymnasium Überruhr in Essen hat daraufhin mit einem Schreiben an Eltern und Schüler reagiert und das Abspielen, Weiterleiten sowie Teilen des Liedes auf dem gesamten Schulgelände ausdrücklich untersagt.

Die Schulleitung und die Antidiskriminierungsbeauftragte der Schule begründen dies mit der Notwendigkeit, die Schüler für eine vermeintliche NS-Vergangenheit des Liedgutes zu sensibilisieren. Das Vorgehen der Schule hat zu einer öffentlichen Debatte geführt, in der Fragen nach dem angemessenen Umgang mit Soldatenliedern im Schulalltag, nach dem Verhältnis von schulischer Hausordnung, Meinungsfreiheit und historisch-politischer Bildung sowie nach der Unterstützung der Schulen durch das Land aufgeworfen werden.

Fraglich bleibt jedoch, nach welchen Kriterien solches Liedgut verboten wird. Ein derartiges Verbot möglicherweise unbedenklicher Lieder und Lyrik könnte zur Folge haben, dass Forderungen nach umfangreicheren Verboten sämtlicher jemals in kritisch zu betrachtenden Kontexten verwendeten Liedern, beispielsweise linksradikaler Kampflieder, gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung das Verbot von einzelnen Liedern bzw. Gedichten im schulischen Kontext?
  2. Nach welchen Kriterien können Nordrhein-Westfalens Schulen Liedgut grundsätzlich verbieten?
  3. Welche weiteren verbotenen Lieder sind der Landesregierung bekannt? (Bitte sämtliche Stücke mit einer Begründung auflisten.)
  4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Schulen bzw. Schulleiter über ‚problematisches‘ Liedgut zu informieren?
  5. Wie bewertet die Landesregierung das Lied „Erika“? 

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 8139 (Drucksache 18/19683)

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