In Nordrhein-Westfalen ist in den letzten Jahren ein anhaltender Zuzug von Asylbewerbern zu verzeichnen. Jüngste Presseberichte werfen die Frage auf, in welchem Umfang dieser Zuzug die Situation an den öffentlichen Schulen und in der Nachmittagsbetreuung berührt.
Unklar ist bislang, wie viele Schüler aktuell einen Asyl- oder Duldungsstatus besitzen und wie viele von ihnen ausreisepflichtig sind, zumal minderjährige Asylbewerber häufig einen besonderen Schutzstatus innehaben. Ebenso offen ist, ob und gegebenenfalls in welcher Form sich diese Zahlen auf die Schulorganisation, die Kapazitäten oder die schulische Praxis auswirken. Diese und weitere offenen Fragen sollen auf Grundlage amtlicher Daten beantwortet werden.
Unter diesem Gesichtspunkt frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Schüler an öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen besaßen zum Stichtag 1. April 2026 einen Asyl- oder Duldungsstatus (Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz bzw. Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz)?
- Wie viele der in Frage 1 genannten Schüler besaßen zum genannten Stichtag eine Aufenthaltsgestattung als Asylbewerber?
- Wie viele der in Frage 1 genannten Schüler besaßen zum genannten Stichtag eine Aufenthaltsgestattung durch die Aussetzung einer Abschiebung bzw. Duldung?
- Wie viele der in Frage 1 genannten Schüler waren zum genannten Stichtag ausreisepflichtig ohne Aussetzung oder Duldung?
- Aus welchen Herkunftsländern stammen die zu Frage 2 bis 4 genannten Personen?
Dr. Christian Blex
