Im Rahmen seiner politischen Tätigkeit hat das „Zentrum für politische Schönheit“, geführt durch Herrn Dr. Philipp Ruch, einen ehemaligen Justizbus erworben und zu einem Werbefahrzeug für politische Zwecke, insbesondere jedoch gegen die Alternative für Deutschland und ihre Veranstaltungen, umgebaut. Mittels Laufschriften und Lautsprechern stört dieses Fahrzeug regelmäßig Veranstaltungen und wird ebenso bei Versammlungen als zentralen Bestandteil eingesetzt.

Mit einer jüngst gestarteten Aktion fährt dieser Bus nun Schulen an und wird dort als Ausstellungsstätte platziert. Schüler können das Fahrzeug und die darin enthaltenen politischen Ausstellungsstücke und Werbemaßnahmen, möglicherweise auch im Rahmen von Unterrichtsveranstaltungen, besichtigen. Auf einer Internetseite bietet das Zentrum für politische Schönheit ein Anmeldeformular an, auf welchem Stopps, also Besuche des Busses, vorgeschlagen werden können. Am 18.05. schien die Anmeldemöglichkeit jüngst nicht mehr verfügbar zu sein.

Besucher des Aktionsbusses können unter anderem mit einem KI-Programm interagieren, welches politische Äußerungen wiedergibt. Hauptattraktion ist damit eine Puppe in eine Gefängniszelle, welche die AfD-Vorsitzende Dr. Alice Weidel darstellen soll. Ein Schild mit der Inschrift: „Hei(l) Alice. Verhöre die Gefangene 18/088 zu ihrer braunen faschistoiden Gesinnung und zu ihren Umsturzplänen gegen unsere liberal-demokratische Grundordnung.“ fordert Besucher zur Interaktion mit der Puppe auf.

Onlinebeiträgen zufolge besuchte der Bus bereits mindestens zwei niedersächsische Schulen sowie eine Schule im nordrhein-westfälischen Hamm. Laut dem WDR sollen bereits über 800 Schulen eine Anmeldung für einen Besuch vorgenommen haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Besuch des Aktionsbusses des „Zentrum für politische Schönheit“ und die damit stattfindende politische Einflussnahme an Schulen?
  2. Wie viele Schulen in Nordrhein-Westfalen wurden bereits durch den Aktionsbus besucht?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Inhalte bzw. Ausstellungsstücke des Aktionsbusses, insbesondere hinsichtlich ihres pädagogischen Wertes?
  4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um einen Bruch des schulischen Überwältigungsverbotes durch Besuche des Aktionsbusses zu verhindern?
  5. Kam es im Rahmen der Schulpflicht bisher zu für Schüler verpflichtende Teilnahmen an Aktionen bzw. Veranstaltungen bzgl. des Aktionsbusses in Nordrhein-Westfalen?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 8106 (Drucksache 18/19442)

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