Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich für die Entkriminalisierung des sogenannten „Schwarzfahrens“ ausgesprochen. Nach der Argumentation der Befürworter einer Entkriminalisierung bindet das aktuelle Verfahren viele Ressourcen und trifft hauptsächlich Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, soll deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden. Die Gewerkschaft der Polizei sieht die Entkriminalisierung dagegen kritisch. Eine Straftat sollte ihrer Argumentation nach nicht aufgrund einer Überbelastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten nach § 265a StGB wurden in NRW im Zeitraum 2020 – 2025 pro Jahr begangen (bitte auch nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)?
  2. Wie setzt sich die Gruppe der 2025 in NRW nach § 265a StGB verurteilten Personen in Bezug auf Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit zusammen?
  3. Wie viele Menschen traten pro Jahr im Zusammenhang mit einer Verurteilung nach § 265a StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe in NRW an (Zeitraum 2020 – 2025, bitte ebenfalls nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)?
  4. Wie hoch sind die Kosten in NRW, die durch den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen im Zusammenhang mit einer Verurteilung nach § 265a StGB entstehen?
  5. Welche Kosteneinsparungen für das Strafverfolgungs- und Justizsystem in NRW könnten durch die Herabstufung des „Schwarzfahrens“ zu einer Ordnungswidrigkeit erzielt werden?

Dr. Christian Blex
Klaus Esser


Kleine Anfrage 8061 (Drucksache 18/19295)

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