Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- In wie vielen Fällen wurde im Kreis Recklinghausen in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
- In wie vielen Fällen wurden im Kreis Recklinghausen in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
- In wie vielen Fällen wurden im Kreis Recklinghausen in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
- Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Recklinghausen jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Recklinghausen in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?
Thomas Röckemann
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex
