Einstellungen von Strafverfahren gegen Geldauflagen gemäß § 153a StPO am Amtsgericht Gelsenkirchen – begünstigte Organisationen und Verteilungspraxis

16. April 2026

Dr. Christian Blex » Landtag » 18. Wahlperiode » Kleine Anfragen » Einstellungen von Strafverfahren gegen Geldauflagen gemäß § 153a StPO am Amtsgericht Gelsenkirchen – begünstigte Organisationen und Verteilungspraxis

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Einstellungen von Strafverfahren gegen Geldauflagen gemäß § 153a StPO am Amtsgericht Gelsenkirchen – begünstigte Organisationen und Verteilungspraxis

16. April 2026

Nach § 153a StPO können Strafverfahren mit Zustimmung des zuständigen Gerichts vorläufig eingestellt werden, wenn der Beschuldigte bestimmte Auflagen oder Weisungen erfüllt. Zu diesen Auflagen zählt insbesondere die Zahlung eines Geldbetrages zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung. Diese Form der Verfahrensbeendigung stellt ein etabliertes Instrument der Strafrechtspflege dar und wird in einer Vielzahl von Verfahren angewandt.

Da die Auswahl der begünstigten Einrichtungen regelmäßig im Zusammenhang mit Entscheidungen einzelner Staatsanwaltschaften und Gerichte erfolgt, ist eine transparente und differenzierte Betrachtung nach jedem einzelnen Strafgericht in Nordrhein-Westfalen erforderlich, um Gleichbehandlung, Nachvollziehbarkeit und rechtsstaatliche Standards sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Strafverfahren wurden am Amtsgericht Gelsenkirchen in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils nach § 153a StPO gegen Geldauflagen eingestellt? (Bitte jahresscharf nach Monaten aufschlüsseln.)
  2. Welche Organisationen, Vereine oder sonstigen Einrichtungen haben am Amtsgericht Gelsenkirchen in den Jahren 2022 bis 2025 Geldauflagen nach § 153a StPO erhalten? (Bitte jahresscharf nach Datum, dem Namen der Einrichtung, dem Zweck (z. B. Opferhilfe, Soziales, Kultur, Umwelt) sowie der Höhe der der zugewiesenen Geldauflagen aufschlüsseln.)
  3. Nach welchen rechtlichen, organisatorischen oder verwaltungsinternen Kriterien erfolgt die Auswahl der begünstigten Einrichtungen bei Einstellungen nach § 153a StPO am Amtsgericht Gelsenkirchen?
  4. In wie vielen Fällen wurden am Amtsgericht Gelsenkirchen in den Jahren 2022 bis 2025 die im Rahmen des § 153a StPO auferlegten Geldauflagen nicht oder nicht vollständig erfüllt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)

Thomas Röckemann
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7667 (Drucksache 18/18677)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19505)

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