Mit Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan verzichten gläubige Muslime tagsüber auf Nahrung und Flüssigkeit. Nach islamischer Lehre sind Kinder vor Erreichen der Religionsmündigkeit nicht zum Fasten verpflichtet. Dennoch mehren sich Berichte aus europäischen Großstädten, wonach zunehmend auch Grundschüler ganztägig fasten. Lehrkräfte berichten dort von Konzentrationsstörungen, körperlicher Schwäche, Kreislaufproblemen sowie von sozialem Druck unter Schülern, sich dem Fasten anzuschließen.
Sollte sich eine solche Entwicklung auch in Nordrhein-Westfalen abzeichnen, würde dies zentrale Grundprinzipien unseres Gemeinwesens berühren: den staatlichen Erziehungsauftrag, das Neutralitätsgebot des Staates sowie den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen.
Schulen sind Orte der Wissensvermittlung und der Werteordnung des Grundgesetzes. Sie dürfen weder religiösen Praktiken untergeordnet noch durch gruppendynamische Prozesse faktisch in religiös geprägte Sozialräume transformiert werden. Wenn religiöse Gebote oder soziale Erwartungen innerhalb von Schülergruppen dazu führen, dass Kinder selbst im Grundschulalter fasten, gesundheitliche Einschränkungen in Kauf nehmen oder sich einem Anpassungsdruck ausgesetzt sehen, stellt sich die Frage, ob der Staat seiner Schutzpflicht in ausreichendem Maße nachkommt.
Besonders problematisch wäre eine Entwicklung, bei der sich an einzelnen Schulstandorten religiös motivierte Verhaltensnormen faktisch durchsetzen und dadurch Schüler, die nicht teilnehmen, unter Rechtfertigungsdruck geraten. Der schulische Raum ist weltanschaulich neutral. Er darf nicht durch informelle religiöse Normsetzungen geprägt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Berichte von Schulen bzw. Eltern aus den letzten fünf Schuljahren liegen der Landesregierung vor, aus denen hervorgeht, dass Schüler in Nordrhein-Westfalen – insbesondere im Grundschulalter – während des Ramadans ganztägig fasten? (Bitte die Informationen nach Schulform, Regierungsbezirk und Schuljahr aufschlüsseln.)
- Welche Berichte von Schulen bzw. Eltern sind der Landesregierung in den letzten fünf Schuljahren bekannt geworden, in denen das Fasten minderjähriger Schüler während des Ramadans zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat? (Bitte die Art, Anzahl und Entwicklung dieser Fälle nach Schulform, Regierungsbezirk und Schuljahr aufschlüsseln.)
- Welche Berichte von Schulen bzw. Eltern sind der Landesregierung in den letzten fünf Schuljahren bekannt geworden, in denen das Fasten minderjähriger Schüler während des Ramadans zu Einschränkungen schulischer Aktivitäten geführt hat, beispielsweise im Sportunterricht? (Bitte die Informationen nach Schulform, Regierungsbezirk und Schuljahr aufschlüsseln.)
- Welche Meldungen von Schulen bzw. Eltern sind der Landesregierung in den letzten fünf Schuljahren bekannt geworden, aus denen hervorgeht, dass Schüler aufgrund religiös geprägter Gruppendynamiken unter sozialem Druck standen, sich dem Fasten anzuschließen respektive bestimmte religiöse Verhaltensweisen zu übernehmen? (Bitte die Informationen nach Schulform, Regierungsbezirk und Schuljahr aufschlüsseln.)
- Welche konkreten Maßnahmen der Schulaufsicht bestehen in Nordrhein-Westfalen, um das Neutralitätsgebot an öffentlichen Schulen zu gewährleisten? (Bitte für die letzten fünf Schuljahre angeben, in welchen Fällen Prüfungen durchgeführt wurden, aus welchen Gründen und mit welchem Ergebnis.)
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 7312 (Drucksache 18/18036)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/18769)
