Der sonderpädagogische Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ (ESE) stellt Schulen in Nordrhein-Westfalen seit mehreren Jahren vor zunehmende pädagogische und organisatorische Herausforderungen. Der Förderschwerpunkt umfasst insbesondere Schüler mit erheblichen Schwierigkeiten bei der emotionalen Regulation, der Impulskontrolle sowie im sozialen Verhalten, die zu massiven Unterrichtsstörungen, Konflikten oder Anpassungsschwierigkeiten im schulischen Alltag führen können.
Nach den amtlichen Daten des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Schulstatistik von IT.NRW gehört der Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ zu den bedeutenden Bereichen der sonderpädagogischen Förderung im Land. Bundesweit weist der Bericht „Bildung in Deutschland“ der Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung auf einen deutlichen Anstieg von Förderbedarfen im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung hin. Entsprechende Entwicklungen werden auch in den Statistiken der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung dokumentiert.
Gleichzeitig berichten Schulen, Schulaufsichten und Lehrerverbände von zunehmenden Belastungen im Schulalltag durch Verhaltensauffälligkeiten, soziale Konflikte sowie emotionale Problemlagen. Diese Entwicklungen werden insbesondere vor dem Hintergrund der Inklusionspolitik diskutiert, da ein wachsender Anteil der betroffenen Schüler an allgemeinen Schulen unterrichtet wird.
Für eine sachgerechte bildungspolitische Bewertung dieser Entwicklungen sowie eine realistische Planung von Förderstrukturen und Personalressourcen ist eine differenzierte Datenlage unerlässlich. Insbesondere belastbare Daten zu Förderzahlen, der Zusammensetzung der betroffenen Schülerschaft, migrationsbezogenen Faktoren und Sprachförderbedarf sind von hoher bildungspolitischer Relevanz.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ in Nordrhein-Westfalen in den Schuljahren 2015/16 bis 2024/25 entwickelt? (Bitte nach Schuljahr, Schulstufe, Schulform und den fünf Regierungsbezirken aufschlüsseln sowie die Förderquote (Anteil der betroffenen Schüler an der Gesamtschülerschaft) angeben.)
- Wie verteilen sich Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ auf Förderschulen und inklusive Beschulung an allgemeinen Schulen? (Bitte für die Schuljahre 2015/16 bis 2024/25 nach Schulform, Schulstufe und Regierungsbezirk aufschlüsseln.)
- Wie hoch ist der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit unter den Betroffenen im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“? (Bitte beides für die Schuljahre 2015/2016 bis 2024/2025 nach Schulstufe und Regierungsbezirk aufschlüsseln und getrennt nach EU-/Nicht-EU-Bürgern bzw. aufenthaltsrechtlichem Status (Asylberechtigte, international Schutzberechtigte, Geduldete) angeben. )
- Welche zehn Herkunftsländer sind bei Schülern mit Migrationshintergrund im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ am häufigsten vertreten? (Bitte die jeweiligen Anteile für die Schuljahre 2015/16 bis 2024/25 angeben und aufschlüsseln nach Schulstufe und Regierungsbezirk.)
- Wie hat sich in Nordrhein-Westfalen im selben Zeitraum die Zahl der sonderpädagogischen Lehrkräfte für den Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ entwickelt? (Bitte das Verhältnis von Schülern mit Förderbedarf zu sonderpädagogischen Lehrkräften für die Schuljahre 2015/16 bis 2024/25 angeben und dabei unterscheiden zwischen Förderschulen und inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen.)
Dr. Christian Blex
