Warum ermöglicht das Land Tätern den Schulbesuch und nicht Opfern?

9. Februar 2026

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Warum ermöglicht das Land Tätern den Schulbesuch und nicht Opfern?

9. Februar 2026

Am frühen Samstagabend, des 10. Januars 2026, ab 18:30 Uhr kam es zu mindestens 3 Überfällen im Umfeld des Platzes der Kinderrechte und dem angrenzenden Beethovenpark in Köln-Sülz. Eine Jugendbande raubte mehrere Jugendliche unter Zuhilfenahme eines Messers und direkter körperlicher Gewalt aus.

Diese Raubserie stellt wohl den vorläufigen Höhepunkt der kriminellen Aktivitäten dieser Bande dar, die seit Monaten in den Kölner Veedeln Sülz und Lindenthal ihr Unwesen treibt. Laut einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers konnte der Rädelsführer der Bande, A., am Dienstag, den 13. Januar 2026, durch eine Polizeistreife auf der Luxemburger Straße festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt werden. Danach wurde der Jugendliche seinen Erziehungsberechtigten übergeben. In seiner Wohnung wurden Beweismittel sichergestellt.

Laut diesem Medienbericht hat diese Festnahme wenig Eindruck auf den Jugendlichen gemacht. Er soll wohl eines seiner Opfer direkt danach wieder bedroht haben. A. geht wohl auf dieselbe Schule wie mindestens eins seiner Opfer. An der Schule scheint ein Klima der Angst zu herrschen. Die Eltern des vorgenannten Opfers schicken ihr Kind deshalb nicht mehr auf die Schule. A. wird dagegen nicht der Schule verwiesen. Die Schulleitung unternimmt nichts.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse (Umfang, Vornamen der Bandenmitglieder, Staatsangehörigkeit der Mitglieder, deren Herkunftsveedel, begangene Straftaten, der Bandenname, das Bandenabzeichen, Schulen der Bandenmitglieder und -Opfer, besonders betroffene Schule etc.)  hat die Landesregierung über die kriminellen Aktivitäten von A. und seiner Jugendbande?
  2. Welche Schule besucht A.?
  3. Warum schützt die Schulleitung seit Monaten nicht die Opfer von A. und seiner Jugendbande, indem sie ihn und möglicherweise weitere Mitglieder seiner Bande der Schule verweist?
  4. Hat die Landesregierung mittlerweile direkt bzw. über die Bezirksregierung die Schulleitung angewiesen, A. und die anderen Bandenmitglieder ihrer Schulen zu verweisen, um einen effektiven Opferschutz sicherzustellen? 
  5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Opfer von A. und seiner Jugendbande keine Schuldefizite erleiden, z. B. indem Privatlehrer gestellt werden, weil sie aufgrund der Bedrohung durch die Bande um Hakim A.  nicht in die Schule gehen können?

Sven W. Tritschler
Markus Wagner
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7171 (Drucksache 18/17757)

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