Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6968 „Gewaltexzess durch Dortmunder Schüler – welche schulischen Konsequenzen wird es geben?“ LT-Drs. 18/17714

22. Februar 2026

Dr. Christian Blex » Landtag » 18. Wahlperiode » Kleine Anfragen » Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6968 „Gewaltexzess durch Dortmunder Schüler – welche schulischen Konsequenzen wird es geben?“ LT-Drs. 18/17714

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Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6968 „Gewaltexzess durch Dortmunder Schüler – welche schulischen Konsequenzen wird es geben?“ LT-Drs. 18/17714

22. Februar 2026

Die Antwort auf die Kleine Anfrage 6968 ergab in einigen Punkten kein zufriedenstellendes Ergebnis. Frage 2 und 3 wurden nicht im Sinne des Fragestellers beantwortet.

Unter diesem Gesichtspunkt frage ich die Landesregierung:

  1. Sind die beiden Tatverdächtigen bereits an ihren Schulen gewalttätig bzw. anderweitig negativ aufgefallen? (Bitte sämtliche bekannte Vorfälle auflisten.)
  2. Welche disziplinarischen Maßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen wurden im Vorfeld bereits gegen die beiden Tatverdächtigen ergriffen? (Bitte sämtliche Maßnahmen sowie die Schulen, an denen sie ergriffen wurden, auflisten.)
  3. Wodurch zeichnet sich die derzeitige Beschulung des tatverdächtigen Schülers aus, der nicht am regulären Unterricht teilnehmen darf?
  4. Nimmt der Schüler in dieser „Ausnahmebeschulung“ an Klassenarbeiten respektive sonstigen Leistungserhebungen Teil?
  5. Wie wird sichergestellt, dass der andere Schüler, der sich an einer Gesamtschule beworben hat, dort keine Gefahr für Mitschüler und Lehrer darstellt?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7241 (Drucksache 18/17866)

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