Die Antwort auf die Kleine Anfrage 6968 ergab in einigen Punkten kein zufriedenstellendes Ergebnis. Frage 2 und 3 wurden nicht im Sinne des Fragestellers beantwortet.
Unter diesem Gesichtspunkt frage ich die Landesregierung:
- Sind die beiden Tatverdächtigen bereits an ihren Schulen gewalttätig bzw. anderweitig negativ aufgefallen? (Bitte sämtliche bekannte Vorfälle auflisten.)
- Welche disziplinarischen Maßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen wurden im Vorfeld bereits gegen die beiden Tatverdächtigen ergriffen? (Bitte sämtliche Maßnahmen sowie die Schulen, an denen sie ergriffen wurden, auflisten.)
- Wodurch zeichnet sich die derzeitige Beschulung des tatverdächtigen Schülers aus, der nicht am regulären Unterricht teilnehmen darf?
- Nimmt der Schüler in dieser „Ausnahmebeschulung“ an Klassenarbeiten respektive sonstigen Leistungserhebungen Teil?
- Wie wird sichergestellt, dass der andere Schüler, der sich an einer Gesamtschule beworben hat, dort keine Gefahr für Mitschüler und Lehrer darstellt?
Dr. Christian Blex
