Dolmetscherkosten im schulischen Bereich – staatliche Fehlanreize und fehlende Integrationswirkung

9. Februar 2026

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Dolmetscherkosten im schulischen Bereich – staatliche Fehlanreize und fehlende Integrationswirkung

9. Februar 2026

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, schulischen Erfolg und gelingende Integration. Gerade im schulischen Umfeld kommt der aktiven Mitwirkung der Eltern eine besondere Bedeutung zu. Diese Mitwirkung setzt jedoch voraus, dass Eltern in der Lage sind, schulische Kommunikation eigenständig in deutscher Sprache zu führen.

In Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren zu beobachten, dass ein wachsender Anteil von Eltern auch nach längerem Aufenthalt im Land nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Anstatt diese Defizite konsequent als integrationspolitisches Problem zu benennen und den Spracherwerb verbindlich einzufordern, reagiert das Land zunehmend mit der Finanzierung von Dolmetscher- und Sprachmittlungsleistungen im schulischen Bereich. Diese werden unter anderem bei Elterngesprächen eingesetzt und regelmäßig mit integrationspolitischen Zielsetzungen begründet.

Diese Praxis wirft grundlegende integrationspolitische Fragen auf. Der dauerhafte staatliche Ersatz fehlender Sprachkenntnisse birgt die Gefahr, Abhängigkeiten von staatlicher Unterstützung zu verfestigen, anstatt Integration zu fördern. Wenn schulische Kommunikation dauerhaft über Dolmetscher erfolgt, kann dies den notwendigen Anreiz zum Erlernen der deutschen Sprache schwächen und integrationshemmende Fehlanreize setzen. Eine erfolgreiche Integration erfordert jedoch Eigenleistung, Verbindlichkeit und klare Erwartungen – nicht deren staatliche Umgehung.

Hinzu kommt, dass trotz offenbar steigender Ausgaben für Dolmetscherleistungen keine transparente landesweite Übersicht über die Höhe dieser Kosten, ihre Entwicklung sowie ihre tatsächliche integrationspolitische Wirkung vorliegt. Insbesondere ist nicht erkennbar, ob der Einsatz von Dolmetschern im schulischen Kontext zu einer nachhaltigen Verbesserung der Sprachkompetenz von Eltern oder zu messbaren positiven Effekten auf den schulischen Erfolg der betroffenen Schüler führt.

Vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel und einer verantwortungsvollen Integrationspolitik hält es die AfD-Fraktion für dringend geboten, offenzulegen, ob der fortgesetzte Einsatz von Dolmetscherleistungen im schulischen Bereich auf belastbaren Daten und Wirksamkeitsnachweisen beruht oder ob hier integrationspolitische Zielsetzungen lediglich behauptet, aber nicht belegt werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche vollständigen und belastbaren Daten über die Höhe der Ausgaben für Dolmetscher- bzw. Sprachmittlungsleistungen im schulischen Bereich in den vergangenen fünf Haushaltsjahren liegen der Landesregierung vor? Bitte nach Haushaltsjahren und – soweit verfügbar – nach Sprachen/Regionen aufschlüsseln.
  2. Auf welcher empirisch belegten Grundlage (z. B. Längsschnittdaten zu Sprachstandsentwicklung der Eltern, Vergleichsstudien mit/ohne Dolmetscher, Korrelation mit Schülerleistungen in Vergleichsarbeiten wie VERA oder IQB) geht die Landesregierung davon aus, dass der Einsatz von Dolmetschern bei Elterngesprächen eine nachhaltige Verbesserung der Integrationsfähigkeit der betroffenen Eltern bewirkt?
  3. Welche wissenschaftlichen Verfahren (Studien, Evaluationen oder Wirkungsanalysen) zur integrationspolitischen Wirkung von Dolmetscherleistungen im schulischen Kontext wurden durch die Landesregierung seit 2015 (insbesondere im Kontext der verstärkten Zuwanderung ab 2015/16) ausgewertet?
  4. Welche belastbaren Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass Dolmetscherleistungen im schulischen Bereich zu messbaren Verbesserungen der sprachlichen Kompetenzen oder des schulischen Erfolgs der betroffenen Schüler führen?
  5. Sofern keine belastbaren Daten, Wirkungsnachweise oder Evaluationen vorliegen, die eine integrationsfördernde (sowie keine integrationshemmende) Wirkung belegen: Wie vereinbart sich die fortgesetzte Finanzierung mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO NRW) sowie mit dem integrationspolitischen Leitbild des Landes (u. a. ‚Integration durch Leistung und Eigenverantwortung‘)?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7178 (Drucksache 18/17764)

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