In der Nacht zu Samstag, den 29.11., stürmten zwei mit Reizgas, einer Pistole und Machete bewaffnete 13-Jährige in einen Kiosk in Dortmund, um ihn zu überfallen. Dem Inhaber schlugen die Kriminellen einen Daumen ab und durchtrennten weitere Finger fast vollständig. Auch an Kopf und Brust soll der Kioskverkäufer schwere Verletzungen davongetragen haben, weshalb er notoperiert werden musste. Die beiden Angreifer, ein Syrer und ein Bulgare, flüchteten vom Tatort in ein leerstehendes Wohnhaus, in dem sie die Polizei kurze Zeit später ergreifen konnte.
Im schulpolitischen Kontext stellt sich nun die Frage nach der Beschulbarkeit der beiden minderjährigen und damit strafunmündigen Tatverdächtigen, die offensichtlich eine Gefahr für die Allgemeinheit und ihre Mitschüler darstellen. Sogar eine Mordkommission ermittelt aufgrund der Schwere des Gewaltaktes. Dem Jugendamt soll einer der Gewalttäter bereits im Vorfeld als gefährlich bekannt gewesen sein.
Strafrechtliche Konsequenzen drohen den beiden wahrscheinlich aufgrund ihres Alters nicht. Dennoch müssen gewaltbereite Personen mit derartig erheblicher krimineller Energie disziplinarische Konsequenzen erhalten, um den Bildungsweg und den Schulalltag anderer nicht länger zu gefährden.
Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:
- In welchen Bildungseinrichtungen wurden bzw. werden die beiden Tatverdächtigen beschult?
- Sind die beiden Tatverdächtigen bereits an ihren Schulen gewalttätig, destruktiv oder anderweitig negativ aufgefallen? (Bitte sämtliche bekannte Vorfälle auflisten.)
- Welche disziplinarischen Maßnahmen wurden im Vorfeld bereits gegen die beiden Tatverdächtigen ergriffen? (Bitte sämtliche Maßnahmen und Schulen an denen sie ergriffen wurden, auflisten.)
- Welche disziplinarischen und sonstige Maßnahmen werden nun zum Schutz der Mitschüler und Lehrer ergriffen?
- Welche Form der Beschulung ist vorgesehen, sollten die beiden Tatverdächtigen weiterhin eine Gefahr für ihr Umfeld darstellen?
Dr. Christian Blex
