Das Landesprogramm FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch wurde im Jahr 2018 vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB NRW) eingeführt, um neu zugewanderte Schüler in den Schulferien gezielt in ihren Deutschkenntnissen zu fördern und ihre Integration in den Regelunterricht zu erleichtern. Es wird seitdem regelmäßig in den Oster-, Sommer- und Herbstferien angeboten und richtet sich an Kinder und Jugendliche aller Schulformen, deren Sprachkenntnisse noch nicht ausreichen, um dem regulären Unterricht zu folgen.
Die Trägerschaft liegt bei Kommunen, Schulen oder freien Trägern, die im Rahmen einer Zuwendung des Landes bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Förderfähig sind unter anderem Kosten für Räume, Lernmaterialien, Verpflegung und die Vergütung von Sprachlernbegleitungen.
Nach Angaben des Schulministeriums nahmen 2018 rund 2.600 Schüler an 156 FIT-Kursen teil. Aktuelle landesweite Zahlen zu 2024 und 2025 sind bislang nicht öffentlich abrufbar. Einzelne Kommunen berichten jedoch von steigender Teilnahme. So nahmen beispielsweise in Leverkusen im Sommer 2025 über 120 Kinder und Jugendliche teil, in Hagen 64.
Der Landesrechnungshof NRW wies im Bericht an den Landtag (Sitzungsmappe 18/766, 2025) auf Unregelmäßigkeiten in 43 % der geprüften Förderfälle hin – insbesondere Raumkosten mit 100 €/Tag ohne Belege. Er empfahl die Präzisierung der Förderrichtlinien und Verschärfung der Nachweispflichten. Das MSB reagierte mit einem Runderlass vom 29.12.2023 – allerdings fehlen dazu aktuelle Kontrolldaten.
Angesichts der geplanten Mittel im Landeshaushalt 2025/2026, der steigenden Teilnahme und der bekannten Abrechnungsdefizite ist eine aktuelle Bestandsaufnahme und Qualitätssicherung unerlässlich.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Maßnahmen des Programms FIT in Deutsch wurden 2024 und 2025 beantragt, genehmigt und durchgeführt? (gegliedert nach Bezirksregierungen, Ferienzeiten und tatsächlichen Teilnehmerzahlen)
- Welches Gesamtfördervolumen wurde bewilligt und ausgezahlt, untergliedert nach förderfähigen Kostenarten (z. B. Räume, Vergütung)?
- Bei wie vielen Verwendungsnachweisverfahren in den Jahren 2023-2025 kam es zu Beanstandungen oder Rückforderungen? (mit Angabe der Fallzahlen, Rückforderungsbeträge und betroffenen Bezirksregierungen)
- Bei wie vielen Verwendungsnachweisverfahren kam es 2023-2025 zu Beanstandungen oder Rückforderungen (mit Angabe der Fallzahlen, Rückforderungsbeträge und betroffenen Bezirksregierungen)?
- Welche verbindlichen Maßnahmen (z. B. digitale Nachweisführung, Schulungen) plant das Schulministerium bis 2026 zur Qualitätssicherung und Vermeidung von Abrechnungsfehlern (inkl. Umsetzungszeitplan)?
Christian Blex
