Über 180.000 Schüler absolvierten im vergangenen Jahr das Abitur in Nordrhein-Westfalen. Entgegen der den öffentlichen Raum dominierenden Debatte über die Benachteiligung von Frauen im Berufsalltag, der angeblichen Gehaltsdiskriminierung und anderweitigen vermeintlich frauenfeindlichen Bildungsangeboten scheint es beim Erlangen der allgemeinen Hochschulreife genau gegenteilig zu sein. 55,7% der Schulabgänger waren nämlich 2021/22 weiblich, lediglich 44,3% männlich. Dieses Phänomen existiert nicht erst seit gestern, manche Quellen sprechen von über 30 Jahren.

Die Gründe für diese Unterschiede können vielfältig sein. Manche Untersuchungen zeigen beispielsweise fehlende Objektivität von Lehrkräften bei der Benotung ihrer Schüler auf, abhängig von einer Kombination aus Schulfach und Geschlecht der Schüler.

Eindeutig ist jedoch, dass die Förderpolitik im Bildungswesen nun seit Jahrzehnten die weiblichen Schüler fokussiert hat. Heutzutage verlassen mehr männliche Schüler die Schulen ohne Abschluss oder mit schlechteren Abschlüssen, und trotzdem scheinen umfangreichere Förderangebote für Frauen zu existieren. Verschiedene Monitorings belegen diese Beobachtung, auch wenn die Deutung der Ursachen unterschiedlich ausfallen mag. Häufig werden Bezüge zur sozialen Herkunft der Schüler genauer betrachtet und hervorgehoben.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Gründe hat das Phänomen der weiblichen Überrepräsentation im Abitur laut der Landesregierung?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um beiden Geschlechtern gleiche Chancen im Erlangen von Bildungsabschlüssen zu ermöglichen?
  3. Welche Auswirkungen hat die Benachteiligung von männlichen Schülern auf ihre weiteren schulischen bzw. beruflichen Laufbahnen?
  4. Welche weiteren ähnlichen Felder von geschlechtsspezifischer Benachteiligung bzw. Überrepräsentation an Schulen sieht die Landesregierung?
  5. Welche Prognosen liegen der Landesregierung hinsichtlich zukünftiger Abiturjahrgänge vor?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6343 (Drucksache 18/15491)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15974)

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