An Deutschlands Schulen macht sich in den letzten Jahren vermehrt eine Zunahme von Gewaltbereitschaft, Enthemmung und religiösem Extremismus, vorwiegend durch die islamistisch-salafistische Szene, bemerkbar. Schulen als Orte des Lernens und des friedlichen Miteinanders sind besonders vulnerabel für derartige Delikte, da es aufgrund der Natur des Bildungswesens nicht erstrebenswert ist, Schulen zu Hochsicherheitsbereichen aufzurüsten oder sie durch scharfe Kontrollen, etwa Metalldetektoren oder Schleusen, zu fremdartigen und ungewohnten bzw. auch unwohnlichen Orten zu machen.

Daher ist offenkundig, dass eine Lösung der Gesamtlage außerhalb der Schullandschaft erfolgen muss. Zumindest müssen grundsätzlich bessere Schutz- und Präventionsmaßnahmen vor Ort in den Schulen geschaffen werden, um die schlimmsten Fälle verhindern zu können sowie eine grundsätzliche Ordnung und Sicherheit wieder herzustellen.

Bisherige Maßnahmen, wie der vielfach erwähnte „Notfallordner – Hinsehen und Handeln“, Gewaltpräventionsberatungen und Seelsorger, scheinen diese neue Form der enthemmten und grenzüberschreitenden rohen Gewalt nicht adäquat zu beantworten. Häufig wird auch der fehlende präventive Effekt ersichtlich, da Täter im Vorfeld bereits häufig mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, etwa polizeilich bekannt sind und erst nach langer Steigerung der Deliktqualität zur eigentlichen Tat kommen. Im vorliegenden Fall gibt es nun Anhaltspunkte, dass ein islamistisches Motiv vorlag. Auch hier zeigt sich die Ausweitung der Problemlage in immer neue Bereiche. Die Schulsozialarbeit ist offenbar nicht in der Lage, Extremisten und ideologisch gefestigte Täter ausreichend zu beeindrucken, um sie von ihrem Tatvorhaben abzubringen – sofern erste Anzeichen einer Radikalisierung überhaupt erst bemerkt werden. Der jüngste Fall an einem Essener Berufskolleg macht diese Missstände erneut deutlich.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Informationen sind über den Täter bekannt? (Insbesondere Namen, Aufenthaltstitel, Alter und Schulstatus.)
  2. Kann die Landesregierung Hinweise auf ein islamistisches Tatmotiv bestätigen? (Falls ja, bitte erläutern.)
  3. Ist der Täter im Vorfeld bereits polizeilich in Erscheinung getreten? (Falls ja, bitte Fälle erläutern.)
  4. Welchen Präventionsprogrammen oder sonstigen Maßnahmen wurde der Täter im Vorfeld der Tat, also während seiner vorherigen Schullaufbahn, bereits zugeführt?
  5. Ist der Täter im Vorfeld bereits durch Ankündigungen von Straftaten oder ähnliches aufgefallen? (Falls ja, welchen Stellen wurde dies gemeldet?)

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6474 (Drucksache 18/15774)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16237)

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