Am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium in Bonn soll sich nach Elternberichten eine aggressive Stimmung gegen eine Vertretungslehrerin für den Islamunterricht gefestigt haben. Ständig würde die Lehrerin mit Gegenständen beworfen. Täter könne man jedoch nicht feststellen, da die gesamte Klasse nicht zu Aussagen bereit sei. Weiterhin soll der Unterricht durch laute Rufe gestört werden, die allerdings verdeckt stattfänden.
Derartige Vorfälle scheinen sich in Bonn sogar zu häufen. Im Bad Godesberger Gymnasium wurde ein Musiklehrer von einer Gruppe muslimischer Schüler aggressiv angegangen, die Musik als „haram“ bezeichneten, sodass dieser aus Hilflosigkeit und mangels konsequenter Maßnahmen in den Vorruhestand ging. Laut Verfassungsschutz gäbe es rund 350 der salafistischen Szene zugeordnete Personen in Bonn, davon ca. 40 als Gefährder eingestufte Islamisten.
Nicht nur für Lehrkräfte ist diese Art von Vorfällen unzumutbar. Auch Schüler leiden unter den Auswirkungen, wenn beispielsweise Unterricht nicht ungestört stattfinden kann, Lehrkräfte aus dem Dienst ausscheiden und somit zum Unterrichtsausfall beitragen oder schlicht durch die Schaffung einer Bedrohungslage an den Schulen. Offenbar erzielen bisher existierende Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg, daher ist eine genauere Betrachtung der Lage dringend notwendig.
Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Fälle von religiös motivierten Störungen des Unterrichts, wie sie der Einleitungstext beispielhaft beschreibt, verzeichnet die Landesregierung in den letzten 5 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Vorfälle, Hintergründe und Täterprofile)
- Wie unterstützt die Landesregierung die von solchen Fällen betroffenen Schulen bzw. Lehrkräfte?
- Welche konkreten Maßnahmen werden zur Bekämpfung von islamistischer Raumnahme an Schulen ergriffen?
- Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Lage in der genannten Schule in Bonn?
- Inwiefern wirkt sich die Häufung von islamistischen Vorfällen auf die Attraktivität des Lehrerberufs aus?
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 6438 (Drucksache 18/15733)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16257)
