Ausbleibender Schwimmunterricht birgt große Gefahren für Nordrhein-Westfalens Schüler. Insbesondere in den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Badeunfällen und leider auch Todesfällen aufgrund unterschätzter Gewässer oder schlicht fehlenden Schwimmfertigkeiten. Ebenso bleiben vielen Kindern dadurch etliche Freizeitangebote verwehrt. Bis vor einigen Jahren war es für jeden Schüler üblich, im Zuge der Grundschulzeit an regelmäßigem Schwimmunterricht teilzunehmen und sogar diverse Schwimmabzeichen zu erlangen. Das Seepferdchen war jeher ein wichtiger Meilenstein in der Grundschulzeit und ermutigte viele Kinder sich weiter mit dem Schwimmsport zu beschäftigen.

Auch die gemeinsame Busfahrt in der weiterführenden Schule in eine städtische Schwimmhalle, sofern kein Angebot unmittelbar an die Schule grenzte, hat den Unterricht in den meisten Schulen nicht verunmöglicht.

Seit einiger Zeit ist der Schwimmunterricht in NRW jedoch stark beeinträchtigt. Fehlende Schwimmstätten, kulturell bedingte Verweigerung oder fehlende ausgebildete Lehrer verunmöglichen vielerorts einen regulären Schwimmunterricht. Notlösungen wie etwa Schwimmcontainer kommen zwar stellenweise zum Einsatz, können jedoch nicht das Schwimmerlebnis eines großen Beckens und die verschiedenen sportdidaktisch relevanten Schwimmbeckentiefen ersetzen.

Auch fehlende Investitionen der Schulträger in neue Sport- und Schwimmstätten sind keine Neuigkeit für die Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen und tragen sicherlich zum Qualitäts- und Quantitätsverlust der Unterrichtsangebote bei. Die angespannte Haushaltslage der Kommunen mag hierfür eine mögliche Begründung sein, dieser Zustand muss jedoch zweifelsohne beendet werden.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Schulen in Nordrhein-Westfalen hatten im vergangenen Schuljahr keinen Zugang zu einer für den Schwimmunterricht nutzbaren Schwimmstätte? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Schulträger, Zeitraum und Grund des fehlenden Zugangs)
  2. Welche Schulen haben im aktuellen Schuljahr keinen Zugang zu einer für den Schwimmunterricht nutzbaren Schwimmstätte? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Schulträger, Zeitraum und Grund des fehlenden Zugangs)
  3. Wie ist der fehlende Schwimmunterricht hinsichtlich der Verpflichtung der Schulträger, nutzbare Schwimmstätten zur Verfügung zu stellen, zu rechtfertigen?
  4. Welche sonstigen Gründe sind der Landesregierung für die fehlende Teilnahme am Schwimmunterricht, insbesondere von Grundschülern, bekannt?
  5. Gibt es Alternativangebote für Eltern, deren Kinder nicht durch die Schule an lehrplangerechtem Schwimmunterricht teilnehmen können?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6440 (Drucksache 18/15735)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16256)

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