Die NRW-Kommunalwahlkampf findet am 14. September 2025 statt. Auch Jugendliche dürfen bei dieser Wahl wählen, wenn sie 16 Jahre alt sind. Podiumsdiskussionen an Schulen können somit einen direkten Einfluss auf die Wahlentscheidung von jungen Menschen haben. Gerade deshalb müssen die staatliche Neutralität und die Gleichbehandlung der Parteien in den Schulen sichergestellt sein.
Ein Großteil der heißen Wahlkampfphase fällt in die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass nach Ende der Sommerferien an einer Vielzahl von Schulen Podiumsdiskussionen stattfinden werden.
In der Vergangenheit wurde die Alternative für Deutschland (AfD) oftmals nicht zu solchen Veranstaltungen eingeladen, obwohl sie in fast allen Landesparlamenten vertreten ist und die zweitstärkste Fraktion im Deutschen Bundestag stellt. Darüber hinaus ist die Partei mit Vertretern im Europäischen Parlament vertreten und auch in vielen NRW-Kommunen verankert. Eine Nicht-Einladung der AfD zu Podiumsdiskussionen an Schulen und anderen staatlichen Institutionen stellt einen erheblichen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot und die Gleichbehandlung der Parteien dar.
In Köln kam es im Besonderen in vergangenen Wahlkämpfen an verschiedenen Schulen zu Verstößen gegen das Neutralitätsgebot und die Gleichbehandlung der Parteien. Im zurückliegenden Bundestagswahlkampf wurden z.B. Vertreter der AfD nicht zu Podiumsdiskussionen an die folgenden Kölner Schulen eingeladen:
- Berufskolleg Ulrepforte
- Heinrich-Heine-Gymnasium
- Gesamtschule Holweide
- Katharina-Henoth-Gesamtschule
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit öffentliche Institutionen bei der Organisation von Podiumsdiskussionen das staatliche Neutralitätsgebot und die Gleichbehandlung der Parteien wahren?
- Gibt es eine Meldepflicht der Schulen an die Bezirksregierung und das Ministerium für Schule und Bildung, wenn sie eine Podiumsdiskussion abhalten?
- Welche dienst- und personalrechtlichen Anweisungen und Unterrichtungen für Lehrer und sonstige Mitarbeiter an Schulen hat die Landesregierung im Vorweg der Kommunalwahl veranlasst?
- Welche besonderen Maßnahmen hat die Landesregierung mit Blick auf die Kölner Schulen ergriffen, so dass diese nicht immer wieder Verstöße bei der Organisation von Podiumsdiskussionen begehen?
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Organisation von Podiumsdiskussionen an den vier genannten Kölner Schulen anlässlich der Kommunalwahl im September?
Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 6289 (Drucksache 18/15372)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15669)
