Nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage 5470 zur Bedrohungslage an Schulen haben sich weitere Folgefragen und Konkretisierungsbedarf ergeben. Insbesondere nach der Antwort auf Frage 1 ergibt sich die Notwendigkeit einer genaueren Betrachtung der Fälle, der betroffenen Schulen sowie den Maßnahmen gegen ermittelte Täter.
Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:
- Wie viele ermittelte Täter bzw. Tatverdächtige im Kontext der abgefragten Fälle von Bedrohungen gab es in den Jahren 2023 und 2024? (Bitte nach Fall aufschlüsseln.)
- An welchen Schulen haben diese Täter bzw. Tatverdächtigen die Taten begangen? (Bitte Namen der Schule und Schulform angeben.)
- Wie lauten die Vornamen der ermittelten Täter bzw. Tatverdächtigen?
- Welche Konsequenzen haben besagte Täter bzw. Tatverdächtigen seitens Behörden und Schulen erhalten?
- Was versteht die Landesregierung unter „psychisch motivierter Gewalt“, wie es dem Vorwort der Beantwortung der kleinen Anfrage zu entnehmen ist?
Dr. Christian Blex