Die Landesregierung führt in der Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 5257 mit der Drucksachennummer 18/13502 aus:
„Die obere Schulaufsicht befindet sich mit der Schule in einem konstruktiven Austausch. Disziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen wurden nicht eingeleitet.“
Hintergrund für die vorgenannte Kleine Anfrage war das aktive Werben der Katharina-Henoth-Gesamtschule auf ihrem Internetauftritt für eine Demonstration gegen die Alternative für Deutschland (AfD). Auf die Ausführungen zur Kleinen Anfrage 5257 wird hiermit Bezug genommen.
Die Bezirksregierung Köln hat dem AfD-Kreisverband jedoch mit Schreiben vom 7. Februar 2025 zu dessen Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund dieser Werbung gegen die AfD mitgeteilt: „Ein dienstliches Fehlverhalten ist nachzuweisen, weshalb ich die Dienstaufsichtsbeschwerden, als begründet ansehe und anerkenne.“
Diese Aussage steht in einem Widerspruch zur Antwort der Landesregierung. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die Landesregierung in die fachliche Verwaltungsarbeit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Aufsichtsbehörde eingegriffen hat.
Darüber hinaus ist unklar, was ein „konstruktiver Austausch“ zwischen der Aufsichtsbehörde Bezirksregierung und der Schule beinhaltet.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie erklärt die Landesregierung den Gegensatz zwischen den Aussagen in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 5257 und der Antwort der Bezirksregierung Köln an den Kölner AfD Kreisverband?
- Warum gibt es keine Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter der Schule, wenn es sich bei dem Demoaufruf um einen offensichtlichen Verstoß gegen das Neutralitätsverbot handelt?
- In welchem Umfang hat die Landesregierung Anweisungen an die Bezirksregierung oder an eine andere Behörde erteilt, um bereits eingeleitete dienstaufsichts- bzw. dienstrechtliche Maßnahmen zu korrigieren, zu stoppen respektive aufzuheben?
- In welchem Umfang hat die Landesregierung direkt mit Vertretern der Schule (z. B. den Lehrern, deren Rechtsbeistand, den Eltern und den Schülern) zu dem vorgenannten Sachverhalt kommuniziert?
- Was beinhaltet der „konstruktive Austausch“ zwischen oberer Schulaufsicht und Schule genau?
Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex