Am 14. Februar 2025 richtete das Berufskolleg Ulrepforte eine Podiumsdiskussion anlässlich der kürzlich stattgefundenen Bundestagswahl aus. Ein Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD) war zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen.
Der örtliche Kreisverband der AfD erfuhr erst am Morgen der Veranstaltung durch Eltern von ihr. Daraufhin kontaktierte die Partei die Schule umgehend per E-Mail und Telefon und bot an, kurzfristig einen eigenen Vertreter zu entsenden. Das Schulsekretariat teilte jedoch lediglich mit, dass es sich um eine „private Veranstaltung“ handele.
Die Nicht-Einladung der AfD steht im Widerspruch zur grundgesetzlich garantierten Chancengleichheit der Parteien. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig, wie unter anderem der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. April 2017 (Az.: 5 B 467/17) zeigt.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Hat am 14. Februar 2025 am Berufskolleg Ulrepforte in Köln eine Podiumsdiskussion stattgefunden? (Sollte eine ähnliche Veranstaltung an einem anderen Tag stattgefunden haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.)
- Wer hat an dieser Podiumsdiskussion teilgenommen?
- Wie bewertet die Landesregierung die Aussage, die Veranstaltung sei eine „private Veranstaltung“?
- Hält die Landesregierung die Nicht-Einladung der AfD für rechtswidrig?
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet? (Diese Frage umfasst disziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen und nicht-förmliche Maßnahmen.)
Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex