Die Katharina-Henoth-Gesamtschule im Kölner Stadtbezirk Kalk steht im Zusammenhang mit ihrer parteipolitischen Neutralität in der Kritik.
Am 20. Januar 2025 veröffentlichte die Schule auf ihrer offiziellen Website einen Aufruf zur Unterstützung einer Demonstration gegen die Alternative für Deutschland (AfD). Die Demonstration, organisiert von der Initiative „Köln stellt sich quer“, fand am 25. Januar 2025 ab 11:55 Uhr auf dem Heumarkt in Köln statt. Die Initiative wird maßgeblich von linken und linksextremen Gruppierungen getragen und versucht regelmäßig, mit teilweise rechtswidrigen Methoden die freie Grundrechtsausübung Kölner Bürger zu verhindern.
Der Aufruf auf der Schulwebsite richtete sich explizit gegen die AfD und wurde von der Schulleitung unterzeichnet. Dies stellt einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot dar, dem öffentliche Bildungseinrichtungen unterliegen. Es könnte eine unzulässige Nutzung öffentlicher Mittel darstellen, um im politischen Meinungskampf eine bestimmte Partei zu benachteiligen.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung den Demonstrationsaufruf auf dem Internetauftritt der Katharina-Genoth-Gesamtschule?
- Wie wurde innerhalb der Schule sonst noch für diese Demonstration gegen die AfD geworben?
- War die Teilnahme an der Demonstration für Schüler und Mitarbeiter der Schule verpflichtend und/oder hatte eine Nicht-Teilnahme negative Konsequenzen für Schüler?
- Sind die Schule bzw. Teile ihres Lehrkörpers Mitglied von „Köln stellt sich quer“?
- Welche disziplinar- und dienstrechtlichen Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet?
Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex