Die Gesamtschule Holweide in Köln hat eine Podiumsdiskussion zwischen den örtlichen Direktkandidaten zur Bundestagswahl am 4. Februar 2025 abgehalten. Ein Vertreter der Alternative für Deutschland hat daran nicht teilgenommen. Eine Einladung an die AfD oder ihren Direktkandidaten ist nicht bekannt.
Die AfD Köln hat von der Podiumsdiskussion erst nach der Veranstaltung erfahren. Die Nicht-Einladung eines AfD-Vertreters würden einen groben Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien darstellen. In diesem Zusammenhang sei auf die eindeutige Rechtsprechung bspw. den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. April 2017 (Az.: 5 B 467/17) hingewiesen.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wen hat die Gesamtschule Holweide zur Podiumsdiskussion am 4. Februar 2025 eingeladen?
- Falls kein Vertreter der AfD eingeladen wurde, warum hat die Gesamtschule keinen Vertreter der AfD zur Podiumsdiskussion eingeladen?
- Hat die Gesamtschule Holweide im Vorfeld die Beratung von Dritten in Anspruch genommen, um die AfD nicht einzuladen?
- Hält die Landesregierung die Nicht-Einladung der AfD für rechtswidrig?
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet? (Diese Frage umfasst disziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen, aber auch, wie die Schüler und deren Eltern über den Umstand informiert worden sind, dass die AfD hätte eingeladen werden müssen.)
Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex