Mit dieser Erklärung informierte die Schulleitung der Robert-Jungk-Gesamtschule in Krefeld-Hüls die Eltern kurz vor den Sommerferien in einem Brief, dass die vorherrschende Situation nicht mehr tragbar sei und Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die Schule entschloss sich nun, ein Toiletten-Verbot zu verhängen, von dem etwa 650 Schüler betroffen sind, nachdem selbst durch Gespräche mit allen Schülern keine Besserung erzielt werden konnte. Die Toiletten sind seitdem abgeschlossen und werden nur in den großen Pausen geöffnet. Der Toilettengang während des Unterrichts oder in den kleinen Pausen ist nur noch mit ärztlichem Attest möglich. Weiter heißt es in dem Brief an die Eltern:
„Aufgrund weiterer Beobachtungen, die belegten, dass sowohl in den Jungen- als auch in den Mädchentoiletten während der Unterrichtszeiten geraucht, unerlaubt Videos gedreht und verbreitet sowie mit Drogen gehandelt wurde, haben wir beschlossen, die Toiletten nicht mehr ganztätig unbeaufsichtigt zu lassen.“
Darüber hinaus verweist die Schulleitung auf die Tatsache, dass es „vor den Sommerferien regelmäßig Polizeipräsenz“ an dem „Standort in Hüls“ gegeben haben, „um die Lage unter Kontrolle zu bringen“. Dies sei mit der Prämisse geschehen, „um das Sicherheitsgefühl, insbesondere [der] jüngeren Schülerinnen und Schüler“ zu stärken. Allerdings konnte ein Polizeisprecher auf Anfrage der Bild-Zeitung nur einen derartigen Einsatz bestätigen, der Ende Juni stattfand, nachdem das Toiletten-Verbot bereits umgesetzt war.
Einige Eltern sind darüber verärgert, dass es die Schule in den Ferien nicht schaffte, ein Konzept zu erarbeiten, dass ermöglichte, die Toiletten wieder zu öffnen. Dementsprechend äußerte sich eine Mutter wie folgt:
„Ich bin maßlos enttäuscht. Hier geht es um das Wohl der Kinder und ihre Unversehrtheit. Die Toiletten zu schließen ist für mich keine pädagogische Lösung, sondern eine willkürliche Handlung. In den großen Pausen stehen die Kinder und Jugendlichen Schlange, wenn sie sich überhaupt trauen, mit so vielen gleichzeitig auf Toilette zu gehen. Deshalb halten sie bis zu Hause aus, wenn sie es denn überhaupt schaffen.“
Juristen schätzen das Verbot eines Toilettenbesuchs als massive Menschrechtsverletzung ein und sehen darin auch Straftatbestände. Diese könnten unter anderem Köperverletzung im Amt, Misshandlung Schutzbefohlener oder Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sein. Die Schule selbst verweist auf die Bezirksregierung und führt aus, dass „der Toilettenbetrieb […] nun geordnet“ verlaufe und „keinerlei Schäden durch Vandalismus“ mehr aufgetreten seien.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Welche Schulen in Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls ein Toilettenbenutzungsverbot ausgesprochen? (Bitte nach Schule und Gründen des Verbots aufschlüsseln.)
- Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass Schüler daran gehindert werden, außerhalb bestimmter Zeiten ihre Notdurft zu verrichten?
- Welche Informationen liegen der Robert-Jungk-Gesamtschule in Krefeld vor, um wen es sich um das Personenpotential handelt, das für den Vandalismus und den Drogenverkauf verantwortlich ist?
- Wie hat sich die Anzahl der Straftaten von 2010 bis heute jeweils pro Jahr an allen Schulen in Krefeld entwickelt?
- Welches Ranking der einzelnen Schulen in Krefeld nach Straftaten ergibt sich folglich aus den Ergebnissen von Frage 4?
Markus Wagner
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 4624 (Drucksache 18/11001)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/11548)