Die Zahl der Messerdelikte steigt nicht nur auf Straßen und öffentlichen Plätzen, sondern bedauerlicherweise auch in Schulen. Aus den Darstellungen der neuen Website „Messerinzidenz.de“ geht hervor, dass sich allein vom 1. bis 14. September 2024 mindestens 10 polizeirelevante Taten ereignet haben, bei denen ein Messer eingesetzt wurde. In diesem Zusammenhang hat ein Fall von Jugendkriminalität in Dortmund für Bestürzung gesorgt. Dort haben am Donnerstagnachmittag, den 12. September 2024, zwei erst 13 Jahre alte Jugendliche innerhalb weniger Stunden zwei Raubüberfälle verübt. Dabei setzten sie Messer ein, um Gleichaltrige einzuschüchtern. Bei dem ersten Überfall, der sich auf dem Schulhof der Albrecht-Dürer-Realschule in Aplerbeck ereignete, sprachen die jugendlichen Täter zwei Schüler im Alter von 13 und 14 Jahren an und fragten nach Kleingeld. Dabei zückte einer der 13-Jährigen ein Messer, und die Opfer mussten Bargeld sowie ein Paar AirPods herausgeben.
Nur knapp anderthalb Stunden später raubten die beiden minderjährigen Täter auf der Hörder Bahnhofstraße einem 15-jährigen Schüler unter Vorhalt eines Messers die Sonnenbrille. Der Dortmunder Polizei gelang es, die Tatverdächtigen kurz nach der zweiten Tat zu stellen und bei der Durchsuchung die geraubten Kopfhörer wie auch ein Taschenmesser sicherzustellen. Die beiden mutmaßlichen Täter sind der Polizei bereits bekannt, jedoch aufgrund ihres Alters nicht strafmündig. Die Polizei musste die Jungen nach der Festnahme an ihre Eltern übergeben und prüft, ob die Jugendlichen in das Messertrageverbotskonzept aufgenommen werden sollen.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Werden die Tatverdächtigen bereits als Intensivtäter geführt?
- Welche Sanktionen wurden gegen die Tatverdächtigen verhängt?
- Bestand ein gesetzliches Messertrageverbot für die Tatverdächtigen auch ohne Messertrageverbotskonzept?
Markus Wagner
Dr. Christian Blex