Verschwundene Schüler – werden Familienumzüge konsequent gemeldet?

28. September 2024

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Verschwundene Schüler – werden Familienumzüge konsequent gemeldet?

28. September 2024

Das deutsche Schulwesen arbeitet mit konkreten Daten, möglichst präzisen Schätzungen sowie Prognosen, um Bedarfsberechnungen und Mittelzuweisungen genau aufstellen zu können. Die Schülerzahlen sind hierbei zentraler Aspekt und maßgeblich für beispielsweise die Lehrstellenzuweisungen. Doch auch im alltäglichen Betrieb an den Schulen sind Daten und Erhebungen wichtig für einen ordentlichen Lehrbetrieb. In Zeiten von steigenden Klassengrößen und fallenden Bildungsniveaus besteht eine umso größere Notwendigkeit verlässlicher Zahlen sowie der ordnungsgemäßen Unterrichtsteilnahme der Schüler.

Ein Artikel von Focus Online berichtete nun über ein Phänomen, welches an einer hessischen Schule beobachtet wurde. „Wer kann, zieht hier aus dem Viertel weg. (…) Dann muss die Familie nur das Bundesland wechseln, denn die Jugendämter tauschen sich über die Bundeslandgrenze nicht miteinander aus. Aus diesem Grund verschwand erst neulich ein Kind aus unserer Schule. Wir haben keine Ahnung, wo es jetzt ist.“

Derartiges Verschwinden von Schülern sorgt nicht nur für ausgelöste Meldeketten hinsichtlich Verstöße gegen die Schulpflicht oder im schlimmsten Fall sogar Bedenken bezüglich des Kindeswohls, sondern trägt auch zu fehlender Planbarkeit im Schulbetrieb bei. Weiterhin ist die plötzliche ausbleibende Teilnahme am Unterricht selbstverständlich ein massiver Nachteil für die betroffenen Schüler. Hinsichtlich wahrscheinlich folgenden Ausbleibens einer erneuten ordentlichen Schulanmeldung, da die Abmeldung bereits nicht durchgeführt wurde, ist stark davon auszugehen, dass die weitere Teilnahme am Unterricht gefährdet wird.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle „verschwundener“ Schüler gab es in Nordrhein-Westfalen von 2021 bis heute? (Bitte nach Kommune, Schule, Datum und ggf. Ergebnis aufschlüsseln)
  2. Wie viele der Fälle wurden bis heute weiterverfolgt und ggf. aufgeklärt?
  3. Welche Abläufe finden in den Behörden statt, wenn ein Schüler unter den genannten Gesichtspunkten „verschwindet“?
  4. Welche Konsequenzen juristischer Art haben derartige ungemeldete Wegzüge für die verantwortlichen Eltern und die betroffenen Schüler sowie hinsichtlich der Kontinuität ihrer Unterrichtsteilnahme?
  5. Wie viele Schüler nehmen (sofern Daten fehlen, schätzungsweise) in NordrheinWestfalen derzeit trotz geltender Schulpflicht illegitim nicht am Unterricht teil?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 4578 (Drucksache 18/10853)

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