Veröffentlichung von Bezügen und Aufwandsentschädigungen nach dem HG NRW an der Fachhochschule für Finanzen

16. September 2024

Dr. Christian Blex » Landtag » 18. Wahlperiode » Kleine Anfragen » Veröffentlichung von Bezügen und Aufwandsentschädigungen nach dem HG NRW an der Fachhochschule für Finanzen

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Veröffentlichung von Bezügen und Aufwandsentschädigungen nach dem HG NRW an der Fachhochschule für Finanzen

16. September 2024

Das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen normiert in § 14 die zentralen Organe der Hochschule. Hierzu gehören unter anderem das Rektorat und der Hochschulrat.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sind gemäß § 20 Absatz 6 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet jährlich die im Haushaltsjahr gewährten Bezüge jedes einzelnen hauptberuflichen Rektoratsmitglieds unter Namensnennung zu veröffentlichen.
Ferner ist gemäß § 21 Absatz 6 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen die Tätigkeit als Mitglied des Hochschulrates ehrenamtlich, sollte die Geschäftsordnung nicht eine Aufwandsentschädigung vorsehen; diese ist in den normierten Fällen ebenfalls als Gesamtsumme zu veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Für welche Jahre hat die Fachhochschule für Finanzen in den letzten 10 Jahren die
    Bezüge der einzelnen hauptberuflichen Rektoratsmitglieder veröffentlicht?
  2. Wie hoch waren die gewährten Bezüge der hauptberuflichen Rektoratsmitglieder gemäß
    den unter Punkt 1. benannten Veröffentlichungen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr,
    Durchschnitt und Median)
  3. Inwiefern regelt die Geschäftsordnung der Fachhochschule für Finanzen die
    Aufwandsentschädigung von Mitgliedern des Hochschulrates?
  4. Für welche Jahre hat die Fachhochschule für Finanzen in den letzten 10 Jahren die
    Aufwandsentschädigungen des Hochschulrates veröffentlicht?
  5. Wie hoch waren die Aufwandsentschädigungen des Hochschulrates gemäß den unter
    Punkt 4. benannten Veröffentlichungen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Durchschnitt
    und Median)

Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 4478 (Drucksache 18/10697)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/11149)

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