Veröffentlichung von Bezügen und Aufwandsentschädigungen nach dem HG NRW an der Deutschen Hochschule der Polizei Münster

16. September 2024

Dr. Christian Blex » Landtag » 18. Wahlperiode » Kleine Anfragen » Veröffentlichung von Bezügen und Aufwandsentschädigungen nach dem HG NRW an der Deutschen Hochschule der Polizei Münster

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Veröffentlichung von Bezügen und Aufwandsentschädigungen nach dem HG NRW an der Deutschen Hochschule der Polizei Münster

16. September 2024

Das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen normiert in § 14 die zentralen Organe der Hochschule. Hierzu gehören unter anderem das Rektorat und der Hochschulrat.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sind gemäß § 20 Absatz 6 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet jährlich die im Haushaltsjahr gewährten Bezüge jedes einzelnen hauptberuflichen Rektoratsmitglieds unter Namensnennung zu veröffentlichen.
Ferner ist gemäß § 21 Absatz 6 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen die Tätigkeit als Mitglied des Hochschulrates ehrenamtlich, sollte die Geschäftsordnung nicht eine Aufwandsentschädigung vorsehen; diese ist in den normierten Fällen ebenfalls als Gesamtsumme zu veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Für welche Jahre hat die Deutsche Hochschule der Polizei Münster in den letzten 10 Jahren die Bezüge der einzelnen hauptberuflichen Rektoratsmitglieder veröffentlicht?
  2. Wie hoch waren die gewährten Bezüge der hauptberuflichen Rektoratsmitglieder gemäß den unter Punkt 1. benannten Veröffentlichungen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Durchschnitt und Median)
  3. Inwiefern regelt die Geschäftsordnung der Deutschen Hochschule der Polizei Münster die Aufwandsentschädigung von Mitgliedern des Hochschulrates?
  4. Für welche Jahre hat die Deutsche Hochschule der Polizei Münster in den letzten 10 Jahren die Aufwandsentschädigungen des Hochschulrates veröffentlicht?
  5. Wie hoch waren die Aufwandsentschädigungen des Hochschulrates gemäß den unter Punkt 4. benannten Veröffentlichungen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Durchschnitt und Median)

Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 4474 (Drucksache 18/10693)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/11150)

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